Patientenrechtegesetz

Durch Ergänzungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 630 a -h BGB) und des Sozialgesetzbuches wurden viele Rechte von Patienten (wie z.B. das Recht auf Einsicht in die Patientenakte) und Pflichten der Ärzte (z.B. gründliche Aufklärung und Diagnose) festgeschrieben.

Einzelheiten sind zu erfahren beim Bundesgesundheitsministerium und dem Portal des Vereins für soziales Leben e.V.

für Patienten/Patientinnen
Es herrscht mehr Rechtssicherheit. Ein Blick ins Gesetz reicht für eine erste Orientierung.
für Ärzte/Ärztinnen/
Der „Halbgott in Weiß“ hat endgültig ausgedient. Der moderne Arzt muss zusehen, wie der Spagat zwischen meist knappem Budget und sorgfältiger = zeitaufwändiger Behandlung bewältigt wird.