Neues Punktesystem für Verkehrssünder

Durch die Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (9. FeVuaÄndV) wurde das bisherige Punktesystem in Flensburg komplett umgestellt und neu strukturiert. Das bisherige Verkehrszentralregister heißt jetzt Fahreignungsregister. Statt bisher 7 Schwerestufen gibt es nur noch 3, d.h. das neue System ist pauschaler und weniger ausgewogen.

Wer bereits Punkte nach der alten Rechtslage gesammelt hat, sollte sich schnellstens durch eine Anfrage darüber informieren, wie die Punkte umgerechnet wurden und welche Konsequenzen das hat. Mit dem neuen Personalausweis und aktivierter Online-Funktion ist das auch online möglich.

Der Entzug der Fahrerlaubnis findet jetzt mit 8 – umgerechneten – Punkten statt. Eine automatische Information über die Umrechnung ist nicht vorgesehen.

Ausführliches Informationsmaterial zu allen Fragen rund um das neue Punktesystems gibt hier beim Kraftfahrbundesamt Flensburg.

für Wiederholungstäter/innen
Die Tilgungshemmung durch neue Verstöße fällt weg. Jeder Verstoß wird unabhängig getilgt. Das Berechnen des Punktestandes wird einfacher und übersichtlicher.
für Wiederholungstäter/innen
Die Möglichkeit, Punkte durch Seminare abzubauen, wurde eingeschränkt. Besonders Vielfahrer, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, müssen verstärkt auf ihr Punktekonto achten.
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