Datenschutz in der Kanzlei

DSGVO-Datenschutz

In Art. 13,14 DSGVO ist geregelt, dass betroffene Personen anlässlich des ersten Kontaktes unaufgefordert von der Erhebung personenbezogener Daten zu informieren sind.

Je nachdem, aus welchem Grunde Sie an uns herantreten, sind unterschiedliche Daten nötig, die zu unterschiedlichen Zwecken verarbeitet und weitergegeben werden (müssen).

Hier können Sie bei Bedarf unsere Datenschutzinformationen schon im Vorwege herunterladen und durchlesen. Alternativ können Sie ausgedruckte Exemplare in der Kanzlei erhalten.

Uns ist bewusst, dass Datenschutzinformationen den Beliebtheitsgrad von AGBs haben. Deshalb haben wir uns bemüht, uns so kurz wie möglich zu halten. Wenn Sie mehr wissen wollen, fragen Sie nach.