Kosten

Kostengesetze

Das Honorar von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren wird nicht nach freiem Ermessen festgelegt, sondern ist gesetzlich geregelt

  • für Rechtsanwälte im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • für Steuerberater in der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
  • für Notare im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das die bis zum 31.07.2013 geltende Kostenordnung (KostO) abgelöst hat.

Die Gebühren richten sich zum großen Teil nach dem so gen. Gegenstands- bzw. Geschäftswert und sind aus Tabellen abzulesen.

Für Rechtsanwälte und Steuerberater sind die Honorare in einem gewissen gesetzlichen Rahmen verhandelbar. Anders verhält es sich bei Notarkosten.

Notarkosten sind Gebühren für eine Amtstätigkeit und strikt nach gesetzlicher Vorgabe abzurechnen. Eine Vereinbarung über die Höhe der Notarkosten oder ein Verzicht darauf ist unzulässig. Bei Notaren findet alle vier Jahre eine Geschäftsprüfung durch das Aufsicht führende Landgericht statt. Dabei werden auch die Abrechnungen kontrolliert.

Im Anwalts- und Steuerbereich ist auch zu klären, inwieweit die Kosten ganz oder teilweise von anderen getragen werden. Zu denken ist an

  • eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung
  • eine Kostenerstattungspflicht der Gegenseite
  • staatliche Unterstützung durch Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Da die Kostenfragen im Detail sehr komplex sind,  bieten wir Ihnen an, uns Ihr Anliegen per Briefpost oder E-Mail mitzuteilen, damit wir eine ungefähre Einschätzung der Erfolgsaussichten, des Kosten- und des Zeitaufwands vornehmen können als Entscheidungsgrundlage für eine Mandatsübernahme.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wertabhängigen Kostentabellen für Rechtsanwälte, Notare und Gerichtskosten. Man kann damit nachvollziehen, welchen Einfluss der Gegenstands-, Streit- bzw. Geschäftswert auf die Höhe der Gebühren hat. Ob ein Bruchteil oder ein Vielfaches einer vollen Gebühr entsteht, ist im Einzelfall zu klären.