Kosten

Kostengesetze

Das Honorar von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren wird nicht nach freiem Ermessen festgelegt, sondern ist gesetzlich geregelt

  • für Rechtsanwälte im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • für Steuerberater in der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
  • für Notare im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das die bis zum 31.07.2013 geltende Kostenordnung (KostO) abgelöst hat.

Die Gebühren richten sich zum großen Teil nach dem so gen. Gegenstands- bzw. Geschäftswert und sind aus Tabellen abzulesen.

Für Rechtsanwälte und Steuerberater sind die Honorare in einem gewissen gesetzlichen Rahmen verhandelbar. Anders verhält es sich bei Notarkosten.

Notarkosten sind Gebühren für eine Amtstätigkeit und strikt nach gesetzlicher Vorgabe abzurechnen. Eine Vereinbarung über die Höhe der Notarkosten oder ein Verzicht darauf ist unzulässig. Bei Notaren findet alle vier Jahre eine Geschäftsprüfung durch das Aufsicht führende Landgericht statt. Dabei werden auch die Abrechnungen kontrolliert.

Im Anwalts- und Steuerbereich ist auch zu klären, inwieweit die Kosten ganz oder teilweise von anderen getragen werden. Zu denken ist an

  • eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung
  • eine Kostenerstattungspflicht der Gegenseite
  • staatliche Unterstützung durch Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Da die Kostenfragen im Detail sehr komplex sind, bieten wir das kostenlose Erstgespräch zur Klärung Ihres Anliegens und auch zur Einschätzung des Kostenaufwandes an. Bei Bedarf helfen wir Ihnen beim Ausfüllen der Antragsformulare für die Beratungshilfe etc. und kümmern uns ohne  zusätzliche Berechnung um die Einholung der Kostenzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Die Formulare für die staatliche Unterstützung können Sie hier mit Ausfüllanleitung herunterladen. Es handelt es sich um PDF-Formulare mit Speichermöglichkeit, sodass auch die Möglichkeit besteht, uns die ausgefüllten Formulare vorab zur Vorbereitung per E-Mail zu übermitteln:

  •   Beratungshilfeantrag (257,5 KiB)
    amtlich vorgeschriebenes Antragsformular (Version ab 9.1.14) mit Ausfüllanleitung

  •   Prozesskostenhilfeantrag (714,6 KiB)
    amtlich vorgeschriebenes Antragsformular mit Ausfüllhinweisen (Version ab 22.1.2014)

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wertabhängigen Kostentabellen für Rechtsanwälte, Notare und Gerichtskosten. Man kann damit nachvollziehen, welchen Einfluss der Gegenstands-, Streit- bzw. Geschäftswert auf die Höhe der Gebühren hat. Ob ein Bruchteil oder ein Vielfaches einer vollen Gebühr entsteht, ist im Einzelfall zu klären.