Novelle des Verbraucher-Informationsgesetzes (VIG)

Durch die Novellierung des VIG zum 1. September 2012 wird der bisherige Informationsanspruch betr. Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenständen wie Kleidung, Reinigungsmittel oder Spielwaren auch auf technische Verbraucherprodukte wie Haushaltsgeräte, Heimwerkerartikel oder Möbel ausgedehnt. Kosten fallen bei einfachen Anfragen gar nicht mehr an bzw. können nur noch zum Selbstkostenpreis berechnet werden.

Einzelheiten sind zu erfahren beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und in einem Flyer der IHK Berlin

für Verbraucher/innen
Zu kalkulierbaren Kosten können von Behörden Auskünfte über Kontrollergebnisse der o. g. Produkte angefordert werden, z.B. wenn der Verdacht besteht, dass ein bestimmtes Produkt für eine Allergie verantwortlich ist.
für Herstellerfirmen
Das Verschweigen von Produktmängeln wird erschwert.