Patientenrechtegesetz
Durch Ergänzungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 630 a -h BGB) und des Sozialgesetzbuches wurden viele Rechte von Patienten (wie z.B. das Recht auf Einsicht in die Patientenakte) und Pflichten der Ärzte (z.B. gründliche Aufklärung und Diagnose) festgeschrieben.
Einzelheiten sind zu erfahren beim Bundesgesundheitsministerium und dem Portal des Vereins für soziales Leben e.V.