VO zu Zeitarbeits-Mindestlohn

Nun erhalten auch Zeitarbeiter/innen einen verbindlichen gesetzlichen Mindeststundenlohn von 7,89 € im Westen und von 7,01 € im Osten einschließlich Berlin. Mindestlohnunterschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird. In manchen krassen Fällen werden die betroffenen Arbeitgeber auch strafrechtlich belangt.